Definition des Begriffes nach DIN 52 460: Die Wartungsfuge
ist eine starken chemischen und/oder physikalischen Einflüssen
ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen
Zeit-abständen überprüft und gegebenenfalls
erneuert werden muss,
um Folgeschäden zu vermeiden. Elastische Dichtstoffe
stoßen unter bestimmten Voraussetzungen an ihre Belastungsgrenzen.
Wartungsfugen unterliegen nicht der Gewährleistung im
üblichen Sinn.
Beispiele:
-Fugen im Sanitärbereich
-Fugen im Schwimmbadbau (Hallen- u. Freibäder)
-Bodenfugen
-Bodenfugen-Abdichtung im Bereich von LAU-Anlagen
nach WHG